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DER SPIEGEL: “Gerichtsentscheid: Polizeigewalt gegen Stuttgart-21-Demonstranten war rechtswidrig”

18. November 2015 von H. Wittmann

Bezug: 30. September 2010. An diesem Tag gab es eine Versammlung im Schlossgarten, deren Teilnehmer sich gegen die Baumrodungen im Schlossgarten im Zusammenhang mit S 21 aussprachen.

Jetzt hat das Verwaltungsgericht festgestellt, es habe sich um eine Demonstration gehandelt, die vom Recht auf Versammlungsfreiheit gedeckt war. Damit ist klar: > Gerichtsentscheid: Polizeigewalt gegen Stuttgart-21-Demonstranten war rechtswidrig

Und die Opfer? Die können/müssen jetzt lt. zitiertem SPIEGEL-Artikel ihre Rechte vor dem Landgericht erstreiten. Der Rechtsweg führt bei uns nicht oft geradezu vor allem hinsichtlich der Termine zum Ziel. Die zitierte Entscheidung ergeht auch erst FÜNF Jahre nach dem Ereignis. Und jetzt sollen die Geschädigten wieder vor Gericht ziehen müssen, bevor sie entschädigt werden? Die Verursacher sollten unbürokratisch jetzt helfen. Das hat auch was mit Anstand, Solidarität in der Stadt zu tun. Wenn die Verursacher sich nur auf ihre Rechtsposition berufen, so passt das ins Bild, wie S21 zumindest am 30. September 2010 mit Gewalt durchgesetzt wurde.

Unscharf: DER SPIEGEL: > Gerichtsentscheid: > Polizeigewalt gegen Stuttgart-21-Demonstranten war rechtswidrig formuliert unscharf, spricht zwar von der “S21-Demonstration” “Beim Protest gegen die Baumrodungen im Schlossgarten am 30. September 2010 habe es sich rechtlich gesehen um eine Versammlung gehandelt.”

Präziser: DIE ZEIT > Polizeieinsatz gegen Bahnhofsgegner war rechtswidrig, 18.11.2015, formuliert so: “Demnach war die Demonstration im Stuttgarter Schlossgarten am 30. September 2010 vom Grundrecht auf Versammlungsfreiheit gedeckt und hätte nicht durch Platzverweise aufgelöst werden dürfen (Az. 5 K 3991/13 u.a.).”

Nebenbei bemerkt: Es soll ein demokratischer Prozess gewesen sein, in dessen Rahmen sich die Bürger sich für S21 ausgesprochen haben? Ausstiegsgesetz? Man hatte uns hoch und heilig versprochen, dass die Kosten bestimmt nicht steigen würden, bei 4,78 Milliarden sollte es bleiben, darauf liege ein Deckel, der so fest wie der neue Bahnhofsdeckel sein würde, mussten alle diejenigen glauben, die damals gegen das Ausstiegsgesetz stimmten. Termintreue schien selbstverständlich zu sein.

> S 21: Zusätzliche Kosten (II) von > Roland Ostertag> Die Volksabstimmung am 27. November 2011.

Auf unserem Blog
> Die Wutbürger und die Macht der Medien. Thymian Bussemer, Die erregte Republik

Der Preis für S21 ist wirklich sehr hoch. Den Verlust der Lebensqualität rund um den Bahnhof, so später Beton wie eine Panzersperre statt Grünflächen quer zur Ausrichtung der Stadt zum Neckar stehen wird, ist gar nicht in den Milliarden eingepreist:

> Stuttgarts neuer Schlossgarten
> Der Schlossgarten und wie er sich verändert
> Noch zwei letzte Blicke in den Schlossgarten

Bezug: Verwaltungsgericht Stuttgart Az. 5 K 3991/13

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